Allgemeine Geschäftsbedingungen
Timm Bedachungen, Inh. Uwe Rohr e.K.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Timm Bedachungen, Inh. Uwe Rohr e.K.
Hochemmericher Straße 63
47226 Duisburg
Telefon: 02065 49123
E-Mail: info@timm-dach.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
und dem jeweiligen Auftraggeber.
Auftraggeber können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich gegenüber Verbrauchern oder Unternehmern gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Angebote und Angebotsbindefrist
Unsere Angebote sind ab dem jeweiligen Angebotsdatum für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen verbindlich, sofern im Angebot keine abweichende Bindefrist angegeben ist.
Nach Ablauf dieser Bindefrist bedarf die Annahme des Angebots unserer erneuten Bestätigung.
Offensichtliche Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler dürfen berichtigt werden. Der Auftraggeber wird über entsprechende Berichtigungen unverzüglich informiert.
3. Auftragserteilung und Vertragsschluss
Die Auftragserteilung soll zur eindeutigen Dokumentation mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail oder über unsere Internetseite, erfolgen.
Eine mögliche Formulierung lautet:
„Ich, [Name des Auftraggebers], beauftrage Timm Bedachungen, Inh. Uwe Rohr e.K., mit der Ausführung der Leistungen gemäß Angebot Nr. [Angebotsnummer].“
Der Vertrag kommt zustande, sobald wir den Auftrag bestätigen oder mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnen.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht eines Verbrauchers wird durch die Auftragserteilung nicht aufgehoben. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
4. Vertrags- und Ausführungsgrundlagen
Die Leistungen werden nach den vertraglichen Vereinbarungen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen ausgeführt.
Soweit für die jeweilige Leistung einschlägig, werden insbesondere berücksichtigt:
- das Bürgerliche Gesetzbuch,
- das Gebäudeenergiegesetz,
- die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen,
- die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen,
- die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks,
- die einschlägigen DIN-Normen,
- die Verlege- und Verarbeitungsvorschriften der eingesetzten Hersteller.
Die VOB/B und VOB/C werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wird und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine wirksame Einbeziehung erfüllt sind.
5. Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot einschließlich der dort genannten Anlagen, Leistungsbeschreibungen und besonderen Hinweise.
Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind, gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang.
Nicht erkennbare Schäden, ungeeignete Untergründe, verdeckte Bauteile oder sonstige Umstände, die erst nach Beginn der Arbeiten festgestellt werden, können zusätzliche Leistungen erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber grundsätzlich vor Ausführung der Zusatzleistungen informiert.
Unaufschiebbare Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung weiterer Schäden dürfen im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, wenn eine vorherige Abstimmung nicht rechtzeitig möglich ist. Der Auftraggeber wird anschließend unverzüglich informiert.
6. Änderungen und zusätzliche Leistungen
Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen der vereinbarten Ausführungsart sowie zusätzliche, im ursprünglichen Auftrag nicht enthaltene Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Hierzu wird grundsätzlich ein Nachtragsauftrag unter Bezugnahme auf den Hauptauftrag erstellt. Der Nachtragsauftrag enthält insbesondere:
- den geänderten oder zusätzlichen Leistungsumfang,
- die Abgrenzung zum ursprünglichen Auftrag,
- die hierfür vereinbarte Vergütung oder die anzuwendenden Verrechnungssätze,
- erkennbare Auswirkungen auf die Ausführungszeit,
- gegebenenfalls technische Auswirkungen und Einschränkungen.
Ohne gesonderte Beauftragung besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Ausführung vom Auftraggeber gewünschter Änderungen oder zusätzlicher Leistungen.
Bei Verbrauchern werden für den Nachtragsauftrag erforderliche Verbraucherinformationen und ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht gesondert berücksichtigt.
Soll mit einer widerruflichen Nachtragsleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, ist hierfür ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers erforderlich.
Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bei notwendigen Änderungen eines Bauvertrags, insbesondere nach §§ 650b und 650c BGB, bleiben unberührt.
7. Preise und Preisänderungen
Die im Angebot genannten Preise gelten für den dort beschriebenen Leistungsumfang und innerhalb der angegebenen Angebotsbindefrist.
Erforderliche Preisänderungen bei Projekten mit längeren Liefer- oder Ausführungszeiten werden, soweit erforderlich, individuell im jeweiligen Angebot vereinbart.
Eine Preisänderungsvereinbarung muss die maßgeblichen Kostenbestandteile, die Voraussetzungen einer Anpassung sowie die Berechnung einer möglichen Erhöhung oder Senkung nachvollziehbar darstellen.
Änderungen gesetzlicher Steuern und Abgaben werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
8. Aufmaß und Abrechnung
Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten Mengen, Längen, Flächen und Stückzahlen.
Die im Angebot angegebenen Mengen sind grundsätzlich Vordersätze und können von den tatsächlich ausgeführten Mengen abweichen.
Bei der Ermittlung der Abrechnungsmaße werden Aussparungen, Unterbrechungen und Einbauten – insbesondere Fenster, Türen, Lüftungsgitter, Kamine, Lichtkuppeln, Dachgauben und vergleichbare Bauteile – aufgrund des hierdurch entstehenden erhöhten Arbeits- und Materialaufwands wie folgt übermessen:
- bei längenbezogen abzurechnenden Leistungen bis zu einer Einzellänge beziehungsweise Einzelbreite von 1,00 m,
- bei flächenbezogen abzurechnenden Leistungen bis zu einer Einzelgröße von 2,50 m².
Diese Flächen beziehungsweise Längen werden bei der Ermittlung des Abrechnungsmaßes nicht abgezogen. Maßgeblich ist jeweils die einzelne Aussparung oder Unterbrechung.
Soweit für einzelne Leistungen im Angebot ausdrücklich abweichende Aufmaß- oder Abrechnungsregeln vereinbart werden, haben diese Vorrang.
9. Abschlags- und Vorauszahlungen
Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Dies gilt insbesondere für bereits erbrachte Leistungen sowie für erforderliche, angelieferte oder eigens für das Bauvorhaben angefertigte und bereitgestellte Stoffe und Bauteile.
Soweit gesetzlich erforderlich, wird dem Auftraggeber nach seiner Wahl Eigentum an den betreffenden Stoffen oder Bauteilen übertragen oder eine entsprechende Sicherheit geleistet.
Bei größeren Bauvorhaben, insbesondere Dachsanierungen, Neueindeckungen und vergleichbaren Projekten mit umfangreicher Materialbeschaffung, wird grundsätzlich eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme vereinbart.
Bei Aufträgen über die Lieferung und den Einbau von Dachfenstern einschließlich der zugehörigen Anschluss-, Einbau- und Zubehörteile wird grundsätzlich eine Vorauszahlung in Höhe von 40 % der vereinbarten Auftragssumme vereinbart.
Die jeweilige Vorauszahlung, ihre Höhe und ihre Fälligkeit werden im konkreten Angebot beziehungsweise Auftrag ausdrücklich ausgewiesen.
Die Vorauszahlung wird vollständig auf die vereinbarte Gesamtvergütung angerechnet und in der Schlussrechnung nachvollziehbar berücksichtigt.
Die Bestellung projektbezogener Materialien und Bauteile sowie die verbindliche Einplanung der Arbeiten können von dem fristgerechten Eingang der vereinbarten Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
Weitere Abschlagszahlungen können entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen sowie der für das Bauvorhaben angelieferten oder eigens angefertigten und bereitgestellten Stoffe und Bauteile verlangt werden.
Bei Verbraucherbauverträgen bleiben die gesetzlichen Begrenzungen für Abschlagszahlungen sowie die gesetzlichen Ansprüche des Verbrauchers auf Sicherheitsleistung unberührt.
10. Zahlungsbedingungen und Skonto
Abschlagsrechnungen sind innerhalb von acht Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Bei vollständiger Zahlung innerhalb von vier Kalendertagen nach Zugang einer Abschlagsrechnung gewähren wir 3 % Skonto auf den skontierfähigen Rechnungsbetrag.
Schlussrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Bei vollständiger Zahlung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Schlussrechnung gewähren wir 3 % Skonto auf den skontierfähigen Rechnungsbetrag.
Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn:
- die Zahlung vollständig eingeht,
- die jeweilige Skontofrist eingehalten wird,
- keine fälligen und unbestrittenen Forderungen aus dem betreffenden Auftrag offenstehen.
Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.
11. Ausführungszeiten und Behinderungen
Angegebene Ausführungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Termine vereinbart wurden.
Ausführungszeiten verlängern sich angemessen, wenn die Arbeiten durch Umstände behindert oder verzögert werden, die wir nicht zu vertreten haben.
Hierzu können insbesondere gehören:
- ungeeignete Witterungsverhältnisse,
- Sturm, Niederschlag, Frost oder extreme Hitze,
- nicht vorhersehbare Schäden im Bestand,
- fehlende Genehmigungen oder Freigaben,
- Behinderungen durch andere Gewerke,
- nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen,
- nicht vorhersehbare Lieferengpässe oder Materialausfälle,
- behördliche oder betriebliche Einschränkungen,
- höhere Gewalt.
Der Auftraggeber wird über erhebliche Verzögerungen und deren erkennbare Auswirkungen informiert.
12. Mitwirkungspflichten und Zugang zum Arbeitsbereich
Der Auftraggeber hat die zur ordnungsgemäßen Ausführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen, soweit im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Gewährung eines rechtzeitigen, ungehinderten und für die vorgesehenen Arbeiten geeigneten Zugangs zum Arbeitsbereich,
- die Bereitstellung des bei der Besichtigung, Angebotserstellung oder Auftragserteilung vereinbarten Zugangswegs,
- die erforderliche Zugänglichkeit angrenzender Räume, Wohnungen, Balkone, Terrassen, Grundstücksflächen und sonstiger Gebäudeteile,
- die Einholung erforderlicher Zustimmungen von Mietern, Bewohnern, Eigentümern oder sonstigen berechtigten Dritten,
- die Bereitstellung erforderlicher Genehmigungen und Zustimmungen,
- die Bereitstellung bekannter Bestandsunterlagen,
- die Information über verdeckte Leitungen, Gefahrstoffe und besondere Risiken,
- die Freihaltung der erforderlichen Arbeits-, Transport- und Lagerbereiche,
- die rechtzeitige Koordination anderer Gewerke,
- die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Soweit im Angebot keine Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Krane, Arbeitsplattformen oder sonstigen besonderen Zugangseinrichtungen aufgeführt sind, sind deren Bereitstellung und Kosten nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung.
Kann ein bei der Besichtigung, Angebotserstellung oder Auftragserteilung vorausgesetzter oder vereinbarter Zugang aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht genutzt werden, trägt der Auftraggeber den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand.
Dies gilt insbesondere für zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Arbeitsunterbrechungen sowie erforderliche Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Krane oder sonstige Zugangseinrichtungen.
Erforderliche zusätzliche Leistungen und Zugangseinrichtungen werden vor ihrer Ausführung grundsätzlich in einem gesonderten Nachtragsauftrag vereinbart.
Sämtliche Zugänge und Zugangseinrichtungen müssen den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen und eine sichere Ausführung ermöglichen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Arbeitssicherheit seiner Beschäftigten bleibt unberührt.
13. Abnahme, Teilabnahme und Zustandsfeststellung
Nach Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung ist eine Abnahme durchzuführen, soweit diese nach Art des Vertrags erforderlich ist.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung vertragsgemäß hergestellt wurde. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Wird die Ausführung für einen nicht nur unerheblichen Zeitraum unterbrochen, kann der Auftragnehmer die Abnahme der bis dahin vollständig ausgeführten, technisch prüfbaren und gegenüber den noch ausstehenden Arbeiten eindeutig abgrenzbaren Teilleistungen verlangen.
Dies gilt insbesondere, wenn die Unterbrechung durch den Auftraggeber, andere am Bau Beteiligte, betriebliche oder behördliche Vorgaben, Witterungseinflüsse oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verursacht wird.
Voraussetzung für eine Teilabnahme ist, dass die betreffende Teilleistung für sich genommen im Wesentlichen vertragsgemäß fertiggestellt und abnahmefähig ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Teilabnahme nicht verweigert werden.
Zustandsfeststellung unfertiger Teilleistungen
Sollen noch nicht fertiggestellte oder noch nicht abnahmefähige Leistungen vor Fertigstellung der Gesamtleistung durch den Auftraggeber, andere Gewerke oder sonstige Dritte betreten, benutzt, belastet, überdeckt, bekleidet, bearbeitet, verändert oder anderweitig in Anspruch genommen werden, kann der Auftragnehmer zuvor eine gemeinsame Feststellung und Dokumentation des vorhandenen Zustands verlangen.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig vor einer solchen Inanspruchnahme zu informieren und an der Zustandsfeststellung mitzuwirken.
In der Zustandsfeststellung werden insbesondere festgehalten:
- Art und Umfang der bis dahin ausgeführten Leistungen,
- der erkennbare Zustand der betreffenden Leistung,
- bereits vorhandene Beschädigungen oder Auffälligkeiten,
- noch nicht ausgeführte Leistungen und Anschlüsse,
- erforderliche Schutzmaßnahmen,
- Datum und beteiligte Personen.
Die Zustandsfeststellung stellt keine Abnahme dar und lässt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Fertigstellung seiner vertraglichen Leistung unberührt.
Erscheint der Auftraggeber trotz rechtzeitiger Einladung nicht zu einem vereinbarten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, den erkennbaren Zustand durch ein schriftliches Protokoll sowie Foto- oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Dem Auftraggeber wird die Dokumentation anschließend in Textform übermittelt.
Nach Beginn der Inanspruchnahme durch den Auftraggeber oder andere Gewerke hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass die ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Verschmutzungen, unzulässigen Belastungen und sonstigen nachteiligen Einwirkungen geschützt werden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, Beschädigungen oder Folgeschäden, soweit diese nachweislich durch den Auftraggeber, andere Gewerke, sonstige Dritte oder durch eine nicht bestimmungsgemäße Inanspruchnahme verursacht wurden.
Erforderliche Prüfungs-, Freilegungs-, Sicherungs- und Wiederherstellungsarbeiten sind in diesen Fällen nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags und werden nach gesonderter Beauftragung als zusätzliche Leistungen abgerechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die bis zur Unterbrechung vertragsgemäß ausgeführten Leistungen sowie für abrechenbare Stoffe und Bauteile eine Abschlagsrechnung zu stellen.
Gegenüber Verbrauchern treten die gesetzlichen Folgen einer nicht innerhalb einer gesetzten Frist erklärten Abnahme nur ein, wenn der Verbraucher zusammen mit der Aufforderung in Textform auf diese Folgen hingewiesen wurde.
14. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei einem Bauwerk beträgt nach dem BGB grundsätzlich fünf Jahre ab Abnahme. Für andere Leistungen können abweichende gesetzliche Fristen gelten.
Ein Mangel unserer Leistung liegt nicht vor, soweit eine Beeinträchtigung nachweislich verursacht wurde durch:
- fehlende oder unterlassene erforderliche Wartung,
- unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung,
- Veränderungen oder Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte,
- Beschädigungen durch andere Gewerke,
- außergewöhnliche mechanische oder witterungsbedingte Einwirkungen,
- bereits vorhandene oder bei der Ausführung nicht erkennbare Mängel angrenzender Bauteile.
Die gesetzlichen Mängelrechte werden hierdurch nicht pauschal eingeschränkt. Entscheidend ist, ob die jeweilige Beeinträchtigung ursächlich auf unsere Leistung zurückzuführen ist.
15. Wartung und verlängerte Garantie
Eine Verlängerung über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus bedarf einer gesonderten Garantie- oder Wartungsvereinbarung.
Bei Abschluss und ununterbrochener Durchführung eines gesonderten Wartungsvertrags kann für ausdrücklich bezeichnete Leistungen eine zweijährige Anschlussgarantie vereinbart werden.
Umfang, Voraussetzungen und Ausschlüsse dieser Anschlussgarantie ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Garantie- und Wartungsvereinbarung.
Die freiwillige Anschlussgarantie ist von der gesetzlichen Mängelhaftung zu unterscheiden.
16. Angebotsänderungen und Planungsleistungen
Die erstmalige Erstellung eines Angebots erfolgt grundsätzlich unentgeltlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Umfangreiche Überarbeitungen, Variantenberechnungen, zusätzliche Aufmaße, Planungsleistungen oder wiederholte Angebotsänderungen können kostenpflichtig sein.
Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber vor Ausführung dieser Leistungen über die entstehenden Kosten informiert wurde.
Wird der zugehörige Auftrag anschließend erteilt, können die berechneten Angebots- oder Planungskosten nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise angerechnet werden.
17. Angebotsunterlagen und Nutzungsrechte
Angebote, Berechnungen, Zeichnungen, Aufmaße, Planungen, Fotografien, technische Lösungen und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum, soweit hieran entsprechende Rechte bestehen.
Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt, verändert, veröffentlicht oder Dritten zur gewerblichen Nutzung beziehungsweise zur Einholung von Vergleichsangeboten überlassen werden.
Gesetzliche Ansprüche wegen einer unbefugten Nutzung bleiben unberührt.
Ein durch die unbefugte Nutzung nachweislich entstandener Schaden oder zusätzlicher Aufwand kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.
18. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
19. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann insbesondere bei Fernabsatzverträgen, außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen oder Verbraucherbauverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Die erforderliche Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular und gegebenenfalls die Erklärung zum gewünschten Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist werden gesondert zur Verfügung gestellt.
Soll vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen werden, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen.
Der Verbraucher wird darüber informiert, dass er bei einem Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden kann.
Er wird außerdem darüber informiert, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Duisburg ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Dies gilt ebenfalls, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung aus anderen gesetzlichen Gründen zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern und sonstigen Auftraggebern, mit denen eine Gerichtsstandsvereinbarung im Voraus gesetzlich nicht zulässig ist, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Dies gilt ebenfalls für freiwillige Vermittlungs-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren der Handwerkskammer Düsseldorf sowie anderer Kammern, Verbände oder außergerichtlicher Stellen.
Ungeachtet dessen sind wir grundsätzlich bereit, berechtigte Beanstandungen unmittelbar mit unseren Auftraggebern zu prüfen und eine sachgerechte Klärung anzustreben. Hieraus entsteht jedoch keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem förmlichen außergerichtlichen Streitbeilegungs-, Vermittlungs-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 14.09.2026
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Stand: 25.02.2026
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website und unserem Unternehmen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze sowie datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
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2. Allgemeine Grundsätze zur Datenverarbeitung
2.1 Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung unserer Website und unserer Dienstleistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften oder durch eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers.
2.2 Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:
- Zur Bereitstellung und Sicherstellung der technischen Funktionsfähigkeit unserer Website
- Zur Bearbeitung von Anfragen über unser Kontaktformular oder per E-Mail
- Zur Auftragsabwicklung und Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen
- Zur Weitergabe an Dritte, sofern dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist (z. B. Beauftragung anderer Gewerke)
2.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß folgenden Rechtsgrundlagen der DSGVO:
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – Einwilligung der betroffenen Person
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO – Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Wahrung berechtigter Interessen, sofern keine überwiegenden Interessen der betroffenen Person entgegenstehen
3. Hosting und SSL-Verschlüsselung
Unsere Website wird bei 1&1 IONOS gehostet. Der Anbieter speichert Logfiles, die unter anderem die folgenden Informationen erfassen:
- Browsertyp und -version
- Betriebssystem des Nutzers
- IP-Adresse (anonymisiert)
- Datum und Uhrzeit der Anfrage
- Besuchte Seiten unserer Website
Unsere Website nutzt SSL-/TLS-Verschlüsselung, um eine sichere Datenübertragung zu gewährleisten. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie an „https://“ in der Adresszeile Ihres Browsers.
4. Speicherung und Weitergabe von Daten
4.1 Speicherdauer und gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist. Es gelten folgende gesetzliche Aufbewahrungsfristen:
- Geschäfts- und Handelsbriefe (einschließlich E-Mail-Korrespondenz mit Kunden und Geschäftspartnern): 6 Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO)
- Rechnungsrelevante Daten: 10 Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO)
- Allgemeine Anfragen (z. B. über das Kontaktformular): 6 Monate nach Abschluss der Bearbeitung
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht, sofern sie nicht für weitere vertragliche Zwecke erforderlich sind.
4.2 Weitergabe von Daten an Dritte
Wir geben personenbezogene Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter, außer in folgenden Fällen:
- Zur Auftragsabwicklung, wenn ein anderes Gewerk oder Dienstleister beauftragt werden muss.
- Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, z. B. gegenüber Behörden.
In diesen Fällen stellen wir sicher, dass alle weitergegebenen Daten nach geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.
5. Kontaktaufnahme per E-Mail oder Kontaktformular
Wenn Sie uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular kontaktieren, speichern wir die übermittelten Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Dies umfasst:
- Name
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer (falls angegeben)
- Ihre Nachricht
5.1 Speicherdauer von Anfragen
- Anfragen werden bis zu 6 Monate nach der letzten Kommunikation gespeichert und danach gelöscht.
- Geschäftsrelevante Anfragen unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren.
5.2 Widerspruch & Löschung
Sie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen. Senden Sie hierzu eine E-Mail an info@timm-dach.de mit dem Betreff „Datenlöschung“.
6. Nutzung von Cookies & Tracking-Diensten
Unsere Website verwendet keine Tracking-Dienste (z. B. Google Analytics) und keine eingebetteten Drittanbieter-Dienste (z. B. YouTube, Google Maps).
Wir setzen ausschließlich technisch notwendige Cookies ein, um eine sichere und benutzerfreundliche Nutzung zu ermöglichen.
7. Social Media & externe Dienste
Wir betreiben keine Social-Media-Kanäle und nutzen keine Social-Media-Plugins oder Werbenetzwerke auf unserer Website.
8. Künstliche Intelligenz & interne Kommunikation
Wir nutzen Künstliche Intelligenz (KI) ausschließlich für die Erstellung interner Tages- und Wochenberichte. Dabei werden:
✅ Keine personenbezogenen Daten gespeichert oder weiterverarbeitet
✅ Nur objektbezogene Daten (z. B. Adressen von Baustellen) genutzt
✅ Alle KI-Daten direkt nach der Analyse gelöscht
Unsere firmeninterne Kommunikation erfolgt über einen hauseigenen Server (Synology). Es erfolgt keine Weitergabean Dritte oder Cloud-Anbieter.
9. Privacy by Design & Datenschutzmaßnahmen
Wir setzen Datenschutzmaßnahmen nach dem Prinzip „Privacy by Design“ um, d. h.:
- Datenminimierung: Es werden nur notwendige Daten gespeichert.
- Zugriffsbegrenzung: Zugriff auf personenbezogene Daten ist auf autorisierte Mitarbeiter beschränkt.
- Verschlüsselung: Alle Datenübertragungen erfolgen über SSL/TLS.
- Keine Weitergabe an Dritte ohne Notwendigkeit.
10. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben das Recht:
- Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO)
- Unrichtige Daten berichtigen zu lassen (Art. 16 DSGVO)
- Die Löschung Ihrer Daten zu beantragen (Art. 17 DSGVO)
- Die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (Art. 18 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen (Art. 21 DSGVO)
- Eine erteilte Einwilligung zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Zur Geltendmachung Ihrer Rechte senden Sie bitte eine E-Mail an: info@timm-dach.de.
11. Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
📞 Telefon: 0211/38424-0
📨 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
🌍 Website: www.ldi.nrw.de
Referenzbilder vs. Datenschutz
Wir verwenden auf unserer Website ausschließlich Referenzbilder unserer eigenen Bauleistungen. Dabei achten wir darauf, keine betriebsfremden Personen, keine Namen und keine KFZ-Kennzeichen erkennbar abzubilden. Sollte dies technisch nicht vermeidbar sein, werden entsprechende Bildbereiche unkenntlich gemacht.
Falls Sie feststellen, dass ein Bild unerwartet personenbezogene oder schutzwürdige Informationen enthält, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren, damit wir dies schnellstmöglich korrigieren können.
Rechtliche Grundlage
Die Verwendung von Referenzbildern basiert auf folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigtes Interesse): Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, unsere handwerklichen Arbeiten mit Bildmaterial zu dokumentieren und zu präsentieren.
- § 23 Abs. 1 Nr. 3 Kunsturhebergesetz (KUG): Bauwerke und öffentliche Anlagen dürfen fotografiert und veröffentlicht werden, sofern keine schutzwürdigen Interessen verletzt werden.
- Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (12 U 114/19, 18.02.2021): Handwerksbetriebe dürfen mit Bildern ihrer ausgeführten Arbeiten werben, wenn dabei keine sensiblen Kundendaten veröffentlicht werden und das Werk im Vordergrund steht.
Hinweis:
Unsere Bilder zeigen ausschließlich bauliche Leistungen und keine sensiblen Kundendaten. Ein pauschales Verbot für Handwerksbetriebe, ihre eigenen Arbeiten bildlich zu dokumentieren, besteht laut Rechtsprechung nicht.
Sollten Sie Fragen oder Einwände zu einem veröffentlichten Bild haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@timm-dach.de.
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